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Glossar

Abnahme

Die Abnahme ist die förmliche Erklärung des Auftraggebers, dass er die Arbeit des Bodenlegers als im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht anerkennt. Mit ihr beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen, und die Beweislast für spätere Mängel wechselt vom Betrieb auf den Auftraggeber. Ohne dokumentierte Abnahme lässt sich der Beginn der Frist im Streitfall schwer nachweisen.

Begriff
Abnahme
Stand
14. September 2026

Erläuterung

Erfolgt die Abnahme ausdrücklich, wird sie meist in einem Protokoll festgehalten, in dem bereits sichtbare Mängel einzeln benannt werden sollten. Unbenannte Mängel gelten sonst leichter als zum Zeitpunkt der Abnahme unbekannt.

Eine Abnahme kann auch stillschweigend erfolgen, etwa wenn der Auftraggeber den fertigen Boden vorbehaltlos nutzt. Für die Beweisführung ist eine ausdrückliche, dokumentierte Abnahme trotzdem die sicherere Variante für beide Seiten.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Gewährleistung im Handwerk, Streit Software,

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.