Glossar
Handwerksrolle
Die Handwerksrolle ist das amtliche Verzeichnis der Handwerkskammer, in das jeder Betrieb eines zulassungspflichtigen Gewerks der Anlage A eingetragen sein muss, bevor er selbstständig arbeiten darf. Für handwerksähnliche Gewerbe der Anlage B2, etwa Bodenleger, ist eine solche Eintragung nicht vorgeschrieben.
- Begriff
- Handwerksrolle
- Stand
- 14. September 2026
Erläuterung
Die Eintragung setzt in der Regel den Meisterbrief oder eine gleichgestellte Qualifikation voraus und wird von der zuständigen Handwerkskammer geführt, nicht zentral für ganz Deutschland.
Dieses Verzeichnis verlinkt die Handwerkskammern auf Portalebene als Quelle für den Nachweis, prüft aber keinen einzelnen Eintrag gegen die Handwerksrolle, weil es dafür kein offenes Massenabfrage-Register gibt, siehe Offene Daten.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Handwerksrolle, Anlage A, Anlage B und viele weitere Infos, Handwerkskammer Stuttgart,
Einsatz von Sprachmodellen
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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.